Betriebliche Krankenversicherung
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit stellt sich auch die Frage nach der persönlichen Absicherung, z. B. für den Fall der Krankheit, eines Unfalls, der Berufsunfähigkeit oder im Alter.
Waren Sie etwa bisher als unselbstständig Erwerbstätiger im Rahmen der gesetzlichen Vollversicherung abgesichert, kamen Sie in den Genuss von Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall oder im Krankheitsfall. Bei Arbeitslosigkeit sicherte das Arbeitslosengeld ein (zumindest bescheidenes) Einkommen.
Als wirtschaftlich Selbstständiger sind Sie nun wahrscheinlich nach dem GSVG versichert und unterliegen dessen Bestimmungen mit allen finanziellen Vor- und Nachteilen.
Krankenversicherung
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kommen auf Sie als Selbstständiger eine Reihe von Neuerungen zu. Waren Sie bisher unselbstständig erwerbstätig, waren Sie wahrscheinlich nach dem ASVG versichert. Die Leistungen zur Krankenbehandlung wurden von Ihrer Krankenkasse zur Gänze – im Wesentlichen ohne Selbstbehalte – beglichen. Dies ändert sich mit Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit als selbstständiger Unternehmer. Selbstverständlich werden auch weiterhin die
Kosten Ihrer Arztbesuche, Zahnbehandlungen, Medikamente und Spitalsaufenthalte übernommen. Die gewerbliche Krankenversicherung sieht jedoch eine Selbstbehaltsregelung vor.
Als Jungunternehmer werden Sie in den ersten Jahren wahrscheinlich als
Sachleistungsberechtigter eingestuft. Die ärztliche Betreuung ist für Sie in diesem Fall vorerst nicht mit Kosten verbunden. Mit Ausnahme des stationären Spitalsaufenthaltes wird Ihnen aber im Nachhinein von der Sozialversicherung ein Selbstbehalt von 20 Prozent vorgeschrieben werden.
Als so genannter
„Geldleistungsberechtigter“ sind Sie Ihrem Arzt gegenüber ein Privatpatient. Sie müssen zuerst die gesamte Behandlung selbst bezahlen und erhalten gegen Vorlage der Originalrechnungen bis zu 80 Prozent Ihrer Auslagen vergütet. Bei einem Spitalsaufenthalt in der Sonderklasse gebührt dem Geldleistungsberechtigten ein teilweiser Kostenersatz für die Anstaltsgebühr sowie eine Pauschalvergütung für Sondergebühren und mögliche Operationskosten. Einen nicht unerheblichen Teil der angefallenen Kosten müssen Sie dennoch aus der eigenen Tasche bezahlen.
Was bietet die private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung kann die Kosten des Selbstbehalts übernehmen und bietet darüber hinaus weitere Zusatzleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angeboten werden. So werden im Falle eines Spitalsaufenthaltes die Kosten der Unterbringung in der Sonderklasse von einer
Spitalskostenversicherungübernommen. Neben der freien Arztwahl können Sie gerade als Unternehmer die Annehmlichkeit eines Einbettzimmers nützen, um sogar Ihre Geschäfte vom Krankenbett aus zu erledigen.
Mit einer
Versicherung der Kosten ambulanter ärztlicher Behandlung (so genannte „Ambulanztarife“) werden die Kosten der ambulanten Heilbehandlung wie Honorare für praktische und Fachärzte sowie Ordination, Hausbesuche und die Kosten für Heilbehelfe (etwa Brillen, Bruchbänder etc.) und Heilmittel (etwa Medikamente der Schulmedizin, physiotherapeutische Behandlungen etc.) übernommen. Einzelne Versicherer ersetzen auch die Kosten für Mittel der Alternativmedizin (Homöopathie, Akupunktur).
Die Versicherung der
Kosten von konservierenden Zahnbehandlungen und Zahnersatz bezahlt das Honorar Ihres Zahnarztes und übernimmt auch die Kosten für Prothesen, Kronen etc.
Von besonderer Bedeutung gerade für Jungunternehmer ist eine entsprechende Absicherung des Einkommensverlustes durch Krankheit bzw. vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Waren Sie bisher unselbstständig Erwerbstätiger, hat Ihnen dieses Problem kaum Sorgen bereitet. Ihr Gehalt wurde von Ihrem Arbeitgeber oder dem Sozialversicherungsträger weiterhin ausbezahlt. Für kleinere bzw. „Ein-Mann-Betriebe“ kann ein längerer Krankenstand aber die Existenz bedrohen, sind damit doch
regelmäßig erhebliche Einkommensverluste verbunden. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, bieten die Privatversicherungen eine
Krankengeldversicherung an, die Ihnen für jeden Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit den im Vertrag vereinbarten Betrag leistet.
Eine
Krankenhaus-Taggeldversicherung bezahlt für jeden Tag im Spital einen vereinbarten Betrag, mit dem Sie die anfallenden Kosten und entgehenden Einnahmen abdecken können.
Sollte Sie Ihre neue Tätigkeit häufig ins Ausland, insbesondere nach Übersee, Asien oder Afrika führen, sollten Sie sich nach einer
Auslandsreisekrankenversicherungerkundigen. Für alle EWR-Staaten werden die Kosten der Heilbehandlung vom Sozialversicherungsträger übernommen. In anderen Staaten (z. B. USA) müssen die anfallenden Kosten jedoch vom Patienten bezahlt werden, wobei lediglich die im Inland geltenden Kassentarife ersetzt werden. Der verbleibende Differenzbetrag kann sehr beträchtlich sein.
TIPP: Stimmen Sie die Versicherungsleistungen mit Ihren tatsächlichen Bedürfnissen (private und berufliche Fixkosten, Einsparungen, Gewinn) ab, damit neben den gesundheitlichen keine finanziellen Probleme entstehen.