KFZ-Haftpflichtversicherung - Was ist das?
Wer ist versichert?
Versichert ist
der Versicherungsnehmer
der Eigentümer und Halter
der berechtigte Lenker, Einweiser und Insasse
Ein Beispiel: Ihr Beifahrer öffnet die Autotür und beschädigt ein anderes Fahrzeug – die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt den entstandenen Schaden.
Was ist versichert?
Ersetzt werden die berechtigten Ansprüche aus Schäden, die dritte Personen durch Ihr Kraftfahrzeug erleiden – und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ihre Versicherung verteidigt Sie aber auch gegen unberechtigt gegen Sie erhobene Ansprüche.
Regelungen für den Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung. Mit Erhalt der Polizze beginnt die Prämienzahlungspflicht. Wird die Erstprämie nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei und kann auch vom Vertrag zurücktreten. Geraten Sie mit den Folgeprämien in Verzug, mahnt die Versicherung Sie zuerst schriftlich unter Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen. Wird die Prämie innerhalb dieser zwei Wochen nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei.
Nicht versichert sind
- Schäden am versicherten Fahrzeug selbst (möglich ist das in der Kaskoversicherung)
- sonstige Sachschäden des Eigentümers oder Halters des versicherten Fahrzeuges
- Schäden am beförderten Ladegut
Sollten Sie keinen Kfz-Haftpflichtversicherer für Ihr Kraftfahrzeug finden (z. B. weil sie von drei Versicherern abgelehnt wurden), hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der „Zuweisung“ des Risikos an eine Versicherung geschaffen. Diese Zuweisung wird durch den österreichischen Versicherungsverband (VVO) vorgenommen und hat in der Regel eine höhere Versicherungsprämie zur Folge.
Besonderheiten der KFZ-Haftplichtversicherung
Prämienhöhe und BonusMalusSystem
Die Prämie für Ihre Haftpflichtversicherung richtet sich bei PKW und Kombi grundsätzlich nach der Motorleistung, bei einspurigen Fahrzeugen nach dem Hubraum bzw. nach der Zahl der Sitze, bei LKW nach der Nutzlast und bei Omnibussen nach der Anzahl der Sitz- und Stehplätze. Zudem bemessen die meisten Versicherungen die Prämie nach dem Schadenverlauf („Bonus-Malus-System“). Jede Versicherung kann für ihre Kunden ihr eigenes Bonus-Malus-System anbieten oder andere z. B. von den gefahrenen Kilometern bestimmte Prämiensysteme verwenden. Genauere Informationen über das von Ihrer Versicherung verwendete System erhalten Sie von Ihrem Versicherungsberater.
Ende des Versicherungsvertrages
Wurde der Vertrag auf mindestens ein Jahr abgeschlossen, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist – das ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung immer ein Monat – vor dem Ablauftermin schriftlich (am besten eingeschrieben) gekündigt wird.
Nach einem Schadenfall kann in der Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Achtung: Wird das haftpflichtversicherte Fahrzeug verkauft, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über, der den Versicherungsvertrag aber mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.