Rechtsschutzversicherung
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“, wusste Friedrich Schiller schon im 18. Jahrhundert. Doch Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Unfallgegnern oder sogar in der Familie enden immer häufiger vor Gericht und verursachen nicht selten Kosten, die in keiner Relation zum eigentlichen Streitwert stehen. Das Risiko von Gerichts- und Anwaltskosten soll Sie aber nicht davon abhalten, Ihr gutes Recht zu verfolgen – das finanzielle Risiko lässt sich nämlich durch eine Rechtsschutzversicherung abfedern.
Wer ist versichert?
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert
- im Privat-Rechtsschutz: Ehegatte bzw. Lebensgefährte und minderjährige Kinder; Enkelkinder nur dann, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
- im Fahrzeug-Rechtsschutz: der Eigentümer, der Halter, der Zulassungsbesitzer, der Leasingnehmer, der berechtigte Lenker und die berechtigten Insassen
Was ist versichert?
Die Rechtsschutzversicherung wird in unterschiedlichen Bausteinen angeboten. Damit ist gewährleistet, dass für (fast) jede Risikosituation das richtige Produkt angeboten werden kann. Die Module von A bis Z:
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Hier sind Streitigkeiten aus Ihrem Arbeits- oder Lehrverhältnis gedeckt. So etwa bei Schwierigkeiten mit der Höhe der zustehenden Abfertigung oder ungerechtfertigter Entlassung.
Beratungs-Rechtsschutz
Vor allem, wenn man eine mündliche Rechtsauskunft durch den Versicherer oder durch einen Rechtsvertreter braucht.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Berufsbereich
Versichert ist die mit Ihrem Beruf zusammenhängende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und auch die Verteidigung in Strafverfahren. Gedeckt sind übrigens auch Ereignisse, die auf Ihrem Weg zur oder von der Arbeit geschehen.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich
Schutz haben hier der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer für Ereignisse im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte.
Erb-Rechtsschutz
Gilt für Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes.
Fahrzeug-Rechtsschutz
Hier übernimmt die Versicherung die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn das versicherte Fahrzeug beschädigt wurde oder Insassen verletzt wurden. Sie bezahlt die Kosten eines Strafverfahrens gegen den Lenker und vergütet die Kosten für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren (z. B. Verfahren wegen Entziehung bzw. Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung).
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Bezieht sich auf Verträge, die das versicherte Fahrzeug betreffen. Z. B. bei Auseinandersetzungen wegen einer Reparatur oder über einen Kauf- oder Leasingvertrag.
Familien-Rechtsschutz
Gilt für Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechts sowie des Obsorge-rechts. In Ehescheidungssachen besteht hier allerdings kein Versicherungsschutz.
Grundstückseigentums- und Miet-Rechtsschutz
Wenn Sie als Eigentümer, Mieter, Vermieter, Pächter oder Verpächter eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Wohnung Ansprüche aus Miet- und Pachtverträgen oder Schadenersatzansprüche geltend machen wollen oder abwehren müssen. Schutz gibt es auch im Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz vor Schlichtungsstellen der Gemeinden, etwa wenn Sie die Höhe des Mietzinses bekämpfen. Enteignungs- und Grundbuchangelegenheiten, familien- und erbrechtliche Auseinandersetzungen und solche über den Erwerb bzw. die Veräußerung des versicherten Objektes fallen hier nicht unter den Versicherungsschutz!
Lenker-Rechtsschutz
Diese Versicherung kommt Ihnen zugute, wenn Sie als Lenker eines fremden Fahrzeuges an einem Unfall beteiligt sind. Sie können Ihre persönlichen Ersatzansprüche geltend machen, die Versicherung kommt auch für Ihre Strafverteidigung auf. Schäden an dem von Ihnen gelenkten Fahrzeug werden jedoch nicht ersetzt.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich
Hier genießen Sie und Ihre Familie Versicherungsschutz im privaten Bereich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und für Strafverteidigung auf Grund von Ereignissen des privaten Lebens.
Zum Beispiel: Sie werden als Radfahrer von einem Auto niedergestoßen. Die Versicherung übernimmt die Kosten des Prozesses gegen den Fahrzeuglenker.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren mit Sozialversicherungsträgern wegen Leistungssachen oder z. B. Streitigkeiten über Beitragszahlungen.
Vertrags-Rechtsschutz allgemein
Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten oder abwehren müssen, die aus Verträgen des täglichen Lebens stammen und bewegliche Sachen betreffen. Zum Beispiel wenn man Ansprüche aus einem Möbelkauf oder aus einer E-Herdreparatur geltend machen möchte.
Achtung: Manche Rechtsschutzbausteine sind nur in Kombination mit anderen abzuschließen und zu Rechtsschutzkombinationen zusammengefasst (z. B. für Fahrzeughalter, Arbeitnehmer). Damit Sie auch tatsächlich ein für Sie maßgeschneidertes Versicherungsprodukt bekommen, ist es notwendig, alle Details und Informationen mit Ihrem Versicherungsbetreuer zu besprechen.
Regelungen für den örtlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die in Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten eintreten. Im Fahrzeug-Rechtsschutz (inklusive Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz), im Lenkerrechtsschutz und im Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich kann die Vertretung der rechtlichen Interessen in Europa und in den Mittelmeer-Anrainerstaaten erfolgen.
Achtung: In den übrigen Bausteinen besteht Versicherungsschutz für die rechtliche Vertretung nur in Österreich.
Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Kosten in allen gerichtlichen Instanzen und bis zur Höhe der Versicherungssumme für:
- Rechtsanwalt
- Gerichts-und Zeugengebühren
- die Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige
- die Prozesskosten des Gegners, sofern man dafür aufkommen muss
- einen eventuellen Vorschuss einer Strafkaution im Ausland – etwa nach einem Verkehrsunfall (so bleibt man vor einer drohenden Inhaftierung bewahrt)
Nicht versichert
Neben den allgemeinen Ausschlüssen sind auch besondere Ausschlüsse in den einzelnen Bausteinen zu beachten.
Versicherungsfälle, die man vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hat.
Besonderheiten der Rechtsschutzversicherung
Die Versicherung hat das Recht, die Kostentragung für einen aussichtslosen Prozess abzulehnen. Wenn Sie sich über die Erfolgsaussichten eines Prozesses mit Ihrer Versicherung nicht einigen, so ist ein Schiedsverfahren möglich.
Besaß der Lenker eines Fahrzeuges keinen Führerschein, war er alkoholisiert, verweigerte er eine Alkoholprobe oder stand er unter Drogeneinfluss, so erhält er für das Verfahren keine Kostendeckung.
Übrigens: Geldstrafen werden von der Versicherung keinesfalls übernommen.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Schutz besteht grundsätzlich für alle Versicherungsfälle, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintreten.
Bei vielen Rechtsschutzbausteinen gibt es so genannte Wartefristen. Das heißt, dass von der Versicherung die Kosten nur für die Schadenfälle bezahlt werden, die sich erst nach einer bestimmten Zeit nach Versicherungsbeginn ereignen.
Diese betragen:
· drei Monate: Allgemeiner Vertragsrechtsschutz, Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz
· sechs Monate: im Familien-Rechtsschutz
· sechs Monate: im Erb-Rechtsschutz
Im Schadenfall
Wenn rechtliche Hilfe notwendig ist, verständigen Sie bitte umgehend Ihre Rechtsschutzversicherung. Bereits in der Schadenmeldung muss der Sachverhalt möglichst genau geschildert und alle vorhandenen Unterlagen beigelegt werden, um eine Beurteilung durch den Versicherer zu ermöglichen. Beweissicherung ist oberstes Gebot. Fotos, die einen Sachverhalt belegen, sind also hilfreich. Ihre Versicherung beauftragt in Ihrem Namen und Auftrag einen Anwalt aus dem zuständigen Ort des Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde. Alle weiteren Schritte sprechen Sie dann mit dem beauftragten Anwalt ab.