Reisegepäckversicherung
Was ist versichert?
Versichert sind
- das gesamte Reisegepäck, das Sie und die mitversicherten Personen auf Reisen mitnehmen oder erwerben
- technisches Gerät samt Zubehör (Videokamera, Telefon), Sportgeräte, Schmuck, Uhren, Pelze, wenn sie sicher verwahrt und persönlich beaufsichtigt oder getragen bzw. benutzt werden, einem Beherbergungsbetrieb, einer bewachten Garderobe, einer Gepäckaufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem verschlossenen Raum befinden
- die Wiederbeschaffung von Dokumenten zu bestimmten, in den Versicherungsbedingungen genannten Summen
Beispiele für versicherte Schadensfälle:
Das Abhandenkommen und die Beschädigung der versicherten Gegenstände zum Beispiel durch höhere Gewalt, Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion oder wenn Sie während der Reise bestohlen oder beraubt werden.
Wenn das Auto aufgebrochen wird oder wenn Sie einen Unfall haben.
Regelungen für den Versicherungsschutz
Nicht versichert
- Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Dokumente, Kunstgegenstände, Übersiedlungsgut
- Fahrzeuge und Zubehör sowie Ersatzteile
- Werkzeuge, PCs, alle Gegenstände, die zur Ausübung des Berufes mitgeführt werden
Nicht versichert sind auch Schäden, die
- vorsätzlich oder grob fahrlässig von Ihnen selbst,
- durch behördliche Verfügung,
- Krieg, Terrorismus verursacht werden oder
- durch Vergessen, Verlieren, Liegenlassen oder mangelnde Beaufsichtigung des Gepäckes entstehen.
- Auch Abnutzung, Verschleiß und mangelhafte Materialbeschaffenheit des Reisegepäckes sind nicht versichert
Besonderheiten der Reisegepäckversicherung
Der Wert des Schadenfalles
Für gewöhnlich wird vereinbart, dass der Zeitwert der versicherten Sachen ersetzt wird. Als Zeitwert gilt der Wert, den die versicherten Sachen am Tag des Schadens haben, und zwar unter Berücksichtigung einer Wertminderung für Alter und Abnützung.
Höhe der Versicherungssumme
Im Normalfall wird eine ausreichend hohe fixe Summe, bis zu der alle versicherten Schäden ersetzt werden, angeboten. Genannt wird diese Variante „Versicherung auf erstes Risiko“. Sonst gibt es noch die Möglichkeit, dass eine Versicherungssumme gewählt wird, die dem Gesamtwert des Reisegepäckes entsprechen soll. Ist diese aber zu niedrig angesetzt, kann es zur Unterversicherung kommen – in diesem Fall muss Ihnen von der Versicherung nicht der volle Schaden ersetzt werden.
Sonderfall: Gepäck im Auto
Hier besteht der Versicherungsschutz
wenn das Auto von Ihnen selbst oder von einer durch Sie beauftragten Vertrauensperson beaufsichtigt wird oder
wenn das versperrte und gesicherte Auto unbeaufsichtigt, das Gepäck aber im Kofferraum bzw. von außen nicht einsehbar verwahrt ist.
Achtung: Kein Versicherungsschutz besteht für technische Geräte, Schmuck, Uhren, Pelze. Das Abstellen auf einem bewachten öffentlichen Parkplatz reicht nicht aus.
Sonderfall: Campingplatz
Das Gepäck ist auch während eines Campingaufenthaltes versichert, wenn Sie auf einem offiziellen Campingplatz zelten oder campieren. Aber technische Geräte, Sportgeräte, Schmuck, Uhren und Pelze sind nur versichert, wenn sie der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder von außen nicht einsehbar – das heißt in einem versperrten und gesicherten Auto, Anhänger oder Wohnwagen – verwahrt sind.
Im Schadenfall zu beachten
Ist Ihr Gepäck durch Diebstahl, Raub oder bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden oder abhanden gekommen, zeigen Sie es bitte sofort bei der örtlichen Polizei an. Lassen Sie sich auch eine Bestätigung darüber geben. Wenn das Gepäck im Hotel, am Campingplatz oder während einer Bahn- oder Flugreise beschädigt wurde, so sollte man dies ebenfalls sofort der Hotel-bzw. Campingleitung und dem Beförderungsunternehmen melden und eine Bestätigung verlangen. Danach muss der Schaden unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden.