Versichert sind medizinische Behandlungen bei akuter Erkrankung bzw. infolge eines Unfalls des Versicherten im Ausland.
Bis zur Höhe der Versicherungssumme werden bezahlt
ambulante Behandlungen
Heilmittel
die stationäre Behandlung in staatlich anerkannten Krankenhäusern
der Transport in das nächstgelegene Krankenhaus und ein notwendiger Verlegungstransport
ein medizinisch begründeter Rücktransport wenn die Maßnahmen von einem Arzt angeordnet wurden, sowie die Heimreise einer ebenfalls versicherten Begleitperson
die Überführung Verstorbener oder ein Begräbnis vor Ort
der Transport von mitgeführtem Reisegepäck
bei Krankenhausaufenthalten, die länger als fünf Tage dauern: die Organisation der Anreise einer dem Versicherten nahestehenden Person und ein Kostenvorschuss für das Krankenhaus.
Regelungen für den Versicherungsschutz
Melden Sie eine Erkrankung so rasch wie möglich Ihrer Versicherung. Vor der Einleitung eigener Maßnahmen (z. B. Reiseabbruch oder Spitalsaufenthalt) sollte nämlich mit dem Versicherer geklärt werden, ob Versicherungsschutz gegeben ist. Wenn Sie sozialversichert oder privat krankenversichert sind, machen Sie Ihre Ansprüche zuerst bei diesen Stellen geltend. Rechnungen sollten entweder in Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch oder Spanisch verfasst und möglichst aufgegliedert und detailliert sein.
Nicht versichert
die Grund für den Antritt der Reise sind
die bei Antritt der Reise für den Versicherungsnehmer vorhersehbar sind
vor Ort in Anspruch genommene Kuren
Impfungen und ärztliche Gutachten und Atteste
Zahnbehandlungen
Heilbehelfe wie zum Beispiel Brillen, Prothesen etc.
Entbindungen und Abtreibungen
Kontrolluntersuchungen und Nachbehandlungen
Sonderleistungen im Krankenhaus wie Sonderklasse oder Telefongebühren
chronische Erkrankungen (gilt vor allem bei Kreditkartenversicherungen).
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