Reiseumbuchungs-, Abbruchs- und Stornoversicherung
Für die Umbuchung von Reisen fallen mitunter beträchtliche Gebühren an. Die Reiseumbuchungsversicherung ersetzt Ihnen diese Kosten.
Bei einer Reiseabbruchsversicherung zahlt die Versicherung die notwendigen Rückreisekosten und die nicht genutzten Teile des Reisearrangements.
Im Fall eines versicherten Reiserücktrittes (Storno) werden die Kosten bezahlt, die der Versicherte dem Reiseunternehmen zum Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles vertraglich schuldet.
Was ist versichert?
Versichert sind die Kosten für ein gebuchtes Reisearrangement inklusive Mietkosten. Ein paar Beispiele:
Die/der Versicherte kann aus medizinischen Gründen – vom Arzt attestiert – auch wegen einer nach der Buchung entstandenen Schwangerschaft, oder im Todesfall, die Reise nicht antreten
Tod, Unfall oder schwere Erkrankung eines nahen Verwandten, Lebensgefährten, der Schwiegereltern oder Schwiegerkinder des Versicherten bzw. einer anderen in der Polizze festgelegten Person
Der Versicherte wurde von seinem Arbeitgeber gekündigt oder zum Grundwehr-oder Zivildienst einberufen
Durch einen erheblichen Schaden am Eigentum (Brand, Sturm, Überschwemmung etc.) ist die Anwesenheit des Versicherten zur Schadenfeststellung erforderlich
Auch unerwartete, wichtige Schulprüfungen können ein Grund für eine Stornierung der Reise sein. Versicherungsschutz ist unter besonderen Bedingungen auch hier gegeben.
Regelungen für den Versicherungsschutz
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist, dass der Hindernisgrund erst nach der Reisebuchung eingetreten ist und für den Versicherungsnehmer nicht vorhersehbar war.
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