Sachversicherungen
Zu den Sachversicherungen zählen alle Sparten, die Versicherungsschutz für Sachwerte im Eigentum des Versicherungsnehmers garantieren. Dem Eigentum gleichgestellt sind Sachen, die ihm unter Eigentumsvorbehalt verkauft oder verpfändet wurden. Fremde Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Neben den Elementar- und Kaskoversicherungen zählen die für den Selbstständigen besonders wichtigen technischen Versicherungen und die Transportversicherung zu diesem Bereich.
TIPP: Gerade in der Sachversicherung gilt: Einfache Präventionsmaßnahmen helfen oft, einen Schaden zu verhindern oder seine Folgen in Grenzen zu halten. Helfen Sie als Versicherungsnehmer mit, Schäden gering zu halten, dann ersparen Sie sich nicht nur viel Mühe und Zeit, Sie erleichtern auch die Schadenabwicklung Ihrer Versicherung und kommen schneller zu Ihrem Geld.
Baugeräteversicherung
Die Baugeräteversicherung ist eine Kaskoversicherung für Baugeräte und bietet Versicherungsschutz bei gewaltsamer äußerer Einwirkung mit Einschluss des Feuerrisikos sowie des Verlustes der versicherten Sache. Versicherbar sind Geräte und Maschinen, die in der österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL) angeführt sind (z. B. Bagger, Kräne, Gerüste).
Einbruchdiebstahlversicherung
In den letzten Jahren kam es in Österreich immer häufiger zu Einbrüchen. Wohnungen und Häuser waren genauso betroffen wie Betriebe – die spektakulärsten Fälle betrafen Juweliere. Aber auch Trafiken und Lagerplätze, von denen begehrte Rohstoffe entwendet wurden, zählten zu „beliebten“ Zielen.
Auch wenn sich trotz ergriffener Vorsichtsmaßnahmen der Besuch von ungebetenen Gästen nicht immer verhindern lässt, ist Prävention gepaart mit Versicherungsschutz nach wie vor die beste Waffe gegen Einbrecher.
In einer aktuellen Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit wurde nach der Befragung von bereits verurteilten Einbrechern festgestellt, dass diese sich schon durch einfachste Sicherungsmaßnahmen oft von ihrem Vorhaben abhalten ließen. So stellen Scherengitter vor der Eingangstür, Balkenschlösser, Hinweise auf Alarmanlagen und auch nachts hell erleuchtete Geschäfte bereits ein Hindernis für Verbrecher dar. Wenn aber dann die Hintertür und die Fenster nicht ebenso gut gesichert sind, wird es Einbrechern wieder leicht gemacht.
Die Einbruchdiebstahlversicherung bietet finanziellen Schutz für Schäden, die durch vollbrachten oder versuchten Einbruch entstanden sind. Sie ersetzt die fehlenden Sachen und bezahlt die Reparatur aufgebrochener Türen und Schlösser oder eingeschlagener Fensterscheiben.
ACHTUNG!
Voraussetzung für das Greifen der Einbruchdiebstahlversicherung ist, dass tatsächlich ein „Einbruch“ vorliegt, also dass der Ein-brecher ein Hindernis überwinden musste und nicht einfach bei geöffneter Tür in den Laden spazieren konnte. Das wäre dann ein Fall von „einfachem Diebstahl“, der nicht versichert ist.
Wertgegenstände sowie Bargeld, Sparbücher oder Wertpapiere sind nur in verschlossenen, in der Polizze genannten Behältnissen (am besten in Wandsafes) versichert.
Der Ersatz von Schäden durch Vandalismus und Beraubung (am Versicherungsort und während des Transportes) ist durch vertragliche Vereinbarung möglich.
TIPP: Die Prämie bemisst sich nach der Versicherungssumme, den Gefahrenumständen bzw. den vorhandenen Sicherungen (Tresore, Kassentypen, Alarmanlagen etc.). Bei besonderen Sicherungsmaßnahmen werden oft auch Prämienrabatte gewährt.
Elektrogeräteversicherung
Die Elektrogeräteversicherung bietet Versicherungsschutz sowohl bei allen „Elementargefahren“ (Brand, Blitzschlag, Sturm, Wasser etc.) als auch bei allen technischen Gefahren (Material-, Konstruktions-, Bedienungsfehler). Man spricht auch von einer technischen Bündelversicherung für elektrische Geräte, wie Radios, Fernseher, Anlagen der Schwachstromtechnik, Büromaschinen und Automaten.
ACHTUNG!
Computer- und EDV-Anlagen sind in der Elektrogeräteversicherung nicht versichert. Für sie muss eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden.
Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung wurde speziell für die Versicherung von elektronischen Geräten und Anlagen sowie für elektromechanische Anlagen und Geräte entwickelt. Sie übernimmt daher auch die Kosten für Schäden an EDV-Anlagen und sonstigen Datenträgern.In der Grunddeckung sind alle Elementargefahren, Einbruchdiebstahl, Bedienungsfehler, Sabotage sowie Schäden durch elektrische Energie (etwa Überspannung) versichert. Aufgrund der großen Vielfalt an elektronischen Anlagen und Geräten gibt es eine Vielzahl an Deckungserweiterungen, die eine optimale Anpassung des Versicherungsschutzes auf den Einzelfall gewährleisten.
TIPP: Für die auf den Computern und Geräten befindliche Software muss eine gesonderte Versicherungsdeckung vereinbart werden, sie sind nicht automatisch in der Elektronikversicherung gedeckt.
Glasversicherung
Auch wenn eine Glasversicherung für Einfachverglasung nicht unbedingt nötig ist, sollte bei teurer Spezialverglasung nicht am falschen Platz gespart werden. Großflächenfenster und Zwischenwände aus Isolierglas oder Kunststoffverglasungen sind nicht gerade billig. Eine Glasversicherung ersetzt die Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung des vom Schaden betroffenen Flachglases einschließlich der Reparaturkosten.
ACHTUNG!
Der Versicherungsschutz erstreckt sich meist nicht automatisch auf Schäden durch Verschrammen, Zerkratzen oder Absplittern sowie auf Schäden an Fassungen und Umrahmungen. In diesen Fällen müsste eine gesonderte Versicherungsdeckung vereinbart worden sein.
Hilfe nach dem Brand: Die Feuerversicherung
Die Feuerversicherung schützt den Versicherungsnehmer nicht nur vor den finanziellen Auswirkungen eines Brandes. Schäden durch Explosion und Blitzschlag werden genauso ersetzt wie Zerstörungen, die durch ein abgestürztes Flugzeug verursacht wurden. Die Versicherung zahlt auch die durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen anfallenden Kosten. Aufgrund besonderer Vereinbarung können auch Abbruch-, Aufräum- und Entsorgungskosten – etwa von kontaminiertem Erdreich oder der „Brandruine“ – gedeckt werden.
Versicherbar sind in der Regel alle Teile Ihres Unternehmens wie etwa Gebäude, Betriebseinrichtungen, Warenlager und Bargeld. Für die Berechnung der Prämie sind neben der betrieblichen Nutzung der Versicherungsort sowie die Bauart des Gebäudes wesentlich. Im Zusammenhang mit der Feuerversicherung sollte auch eine Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung vereinbart werden, weil sie den durch das Schadenfeuer verursachten Ausfall an Betriebseinnahmen abdeckt (siehe auch Abschnitt „Betriebsunterbrechungsversicherungen“).
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung
Die Kfz-Kaskoversicherung leistet Ersatz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeuges oder der im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Sonderausstattung und das Zubehör. Die Kaskoversicherung ersetzt unabhängig von einem „Verschulden“ den Schaden am eigenen Fahrzeug.
Sie wird unter verschiedenen Produktnamen angeboten. Alle Varianten lassen sich in zwei Gruppen zusammenfassen: In die Elementarkaskoversicherung (gebräuchlicher: Teilkaskoversicherung) und in die Kollisionskaskoversicherung (auch: Vollkaskoversicherung).
Die Elementarkaskoversicherung ersetzt Schäden verursacht durch Naturgewalten (unmittelbaren Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm), Brand und Explosion, Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch sowie durch Berührung mit Haarwild.
Die Kollisionskaskoversicherung ersetzt darüber hinaus sowohl Schäden infolge eines selbst verursachten Unfalls, aber auch Beschädigungen durch Vandalismus. Über besondere Vereinbarung kann auch bei Fahrzeugen bis zu einer Tonne Nutzlast eine Vereinbarung über den Ersatz von Bruchschäden an der Verglasung ohne Rücksicht auf die Schadenursache getroffen werden.
Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich nach dem entstandenen Schaden und ist grundsätzlich mit dem Wert des versicherten Fahrzeuges begrenzt.
Liegt ein Totalschaden vor – etwa bei Verlust und Zerstörung des Fahr-zeuges oder wenn die Kosten der Wiederherstellung zuzüglich Restwert (Wrackwert) den Zeitwert übersteigen („Totalschaden“) – so leistet der Versicherer jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand hätte aufwenden müssen (Zeitwert). Liegt ein Teilschaden vor, ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten.
Leitungswasserschaden-
versicherung
Obwohl von vielen unterschätzt, kann ein Wasserrohrbruch existenzbedrohende Folgen haben. Denn nicht nur das Gebäude selbst – vom lästigen Wasserfleck an der Mauer bis zum Verlust der Statik – ist durch Wasserschäden gefährdet, sondern auch der Inhalt wie das Warenlager, die Büroeinrichtung samt EDV etc.
Die Leitungswasserschadenversicherung vergütet Schäden, die an den versicherten Sachen (z. B. Gebäuden, Einrichtungsgegenständen, Maschinen, EDV-Anlagen) durch die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser entstehen, das aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen (z. B. Waschbecken, Heizkörpern, Zentralheizungsanlagen, Sprinkleranlagen, Solaranlagen, Klimaanlagen) austritt.
Bei der Versicherung von Gebäuden sind sowohl Frostschäden und Auftaukosten als auch Bruchschäden und Suchkosten mitversichert.
Für Gebäude und Einrichtungen wird bei Zerstörung grundsätzlich der Neuwert ersetzt. Für Waren und Vorräte sind die Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, maximal jedoch der Verkaufspreis gedeckt.
Maschinenbruch-Versicherung
Produktionsmaschinen sind teuer. Spezielle Einzelanfertigungen kosten nicht selten Millionen. Die Maschinenbruch-Versicherung bietet Versicherungsschutz für „technische Gefahren“ wie Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler, aber auch für Schäden, die durch Bedienungsfehler, Betriebsunfälle oder Böswilligkeit an der in der Polizze genannten betriebsfertig aufgestellten Maschine entstehen.
Ersetzt wird der am Schadentag geltende Neuwert (Kosten der Neuanschaffung zuzüglich Lieferung, Zoll und Montage).
TIPP: Die Versicherungssumme muss dem aktuellen Listenpreis regelmäßig angepasst werden. Es genügt nicht, wenn die Versicherungssumme dem zur Zeit des Abschlusses des Vertrages geltenden Listenpreis entspricht.
Sturmversicherung
Wie die Statistik zeigt, haben Schäden durch starken Wind in den letzten Jahren stark zugenommen. Von versicherten „Sturmschäden“ spricht der Versicherungsexperte, wenn Wind-Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h auftreten und Schäden hinterlassen.
Die nicht zu unterschätzende Kraft von Windböen kann verheerende Schäden anrichten. Alleine Sturm „Kyrill“, der Anfang 2007 über weite Teile Europas und auch Österreich fegte, hinterließ hier zu Lande versicherte Schäden in Höhe von knapp 300 Millionen Euro. Auch die Stürme „Paula“ und „Emma“ verursachten Anfang 2008 Schäden in dreistelliger Millionenhöhe.
Die häufigsten Sturmschäden betreffen abgedeckte Dächer und kaputte Schornsteine, losgerissene Dachrinnen und Fensterläden, durch herumwirbelnde Gegenstände oder Äste eingedrückte Scheiben und beschädigte Fahrzeuge. Der durch einen Sturm entstandene Schaden am Dach Ihrer Lagerhalle wird genauso ersetzt wie der durch einen umgestürzten Baum entstandene Schaden an der Fassade Ihres Büros.
Neben dem Ersatz dieser Schäden umfasst die Sturmversicherung auch Ersatzleistungen bei Steinschlag, Erdrutsch, Schneedruck und – je nach Vertrag und besonderer Vereinbarung – auch Lawinen-, Hochwasser-
und Erdbebenschäden.
ACHTUNG!
Großflächige Verglasungen und Solardächer sind nicht immer automatisch im Versicherungsschutz inkludiert. Mit besonderer Vereinbarung können aber nicht nur Gebäude und deren Inhalte, sondern auch Außenanlagen jeglicher Art wie Antennen, Solar-anlagen, Beleuchtungen, Firmenschilder, Reklameanlagen sowie bewegliche Sachen im Freien versichert werden.
Transportversicherung
Die Transportversicherung gilt als älteste Sparte der Versicherungsbranche. Durch die Globalisierung nimmt ihre Bedeutung ständig zu. Sie bietet Versicherungsschutz für Güter während deren Beförderungen über das Meer, am Land, auf Binnengewässern oder in der Luft.
Sie ist eine Schadenersatzversicherung und deckt nicht nur die Gefahren während des Transports, sondern auch während transportbedingter Aufenthalte und Lagerungen. Die versicherten Güter sind gegen Verlust und Beschädigung versichert.
Die Transportversicherung beinhaltet u. a. die Warentransportversicherung, die Kaskoversicherung, die Verkehrshaftungsversicherung.
ACHTUNG!
Von der Versicherung grundsätzlich nicht umfasst sind unter anderem die Gefahren des Krieges, des Streiks, der behördlichen Beschlagnahme sowie Schäden, die durch Verzögerung, Mangelhaftigkeit des beförderten Gutes und durch Beförderung in offenen Transportmitteln entstanden sind.
Vollwertsicherung vs. Bruchteilversicherung
Neben der Vollwertversicherung wird besonders für Fälle, in denen nicht mit einem Totalschaden zu rechnen ist, eine so genannte „Bruchteilversicherung“ das Richtige sein. So ist bei einem Warenlager oder einer Fabrik eine Versicherung des gesamten Wertes nicht sinnvoll.
Bei der Bruchteilversicherung wird der Gesamtwert der zu versichernden Sachen ermittelt und ein Bruchteil (zwischen einem und vierzig Prozent) tatsächlich versichert. Bis zum gewählten Prozentsatz wird ohne Einwand der Unterversicherung Ersatz geleistet.