Bei Nichteinhaltung einer der folgenden Pflichten kommt es zur Leistungsfreiheit der Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar das Unfallopfer entschädigen, danach aber die Entschädigung zumindest teilweise vom Unfallverursacher zurückverlangen (Regress). Dieses Rückforderungsrecht ist mit 22.000 Euro begrenzt, bei nicht rechtzeitiger Prämienzahlung aber ohne Obergrenze.
Achtung:
Niemals ohne gültige Lenkerberechtigung fahren (auch niemand anderen Ihr Fahrzeug ohne Führerschein lenken lassen).
Niemals in alkoholisiertem Zustand fahren.
Höchstens die im Zulassungsschein angeführte Anzahl von Personen befördern.
Das Fahrzeug muss betriebssicher sein (Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen).
Was ist bei einem Unfall zu tun?
Verletzten Personen ist erste Hilfe zu leisten bzw. fremde Hilfe ist zu holen. Danach ist sofort die Polizei zu benachrichtigen. (Bei Sachschäden nur, wenn der Unfallgegner sich nicht identifizieren kann bzw. möchte)
Der Unfallsachverhalt ist möglichst genau festzuhalten. Verwenden Sie dazu den Europäischen Unfallbericht, den Sie bei Ihrer Versicherung bekommen. Ein Formular sollte griffbereit mitgeführt werden. Den ausgefüllten Unfallbericht sollten Sie umgehend an Ihre Versicherung senden.
Sind Klagen, Zahlungsbefehle oder Strafverfügungen, also gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Maßnahmen ergriffen worden, ist Ihre Versicherung ebenfalls umgehend darüber zu informieren. Achtung auf Fristen und Termine.
Wichtig: Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann auch hier zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.
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