Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Pension. Mit Produkten der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer Vorsorgeleistungen treffen. Der Arbeitgeber hat hierzu mehrere Möglichkeiten.
Zukunftssicherung
Die Zukunftssicherung ist ein Modell, um im Unternehmen Lohnnebenkosten zu sparen und für die Mitarbeiter ein steuerfreies Einkommen zu erzielen.
Bei der Zukunftssicherung nach EStG § 3 Abs 1 Zi. 15 a schließt der Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer einen Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungsvertrag ab. Die Zahlung der Versicherungsprämien stellt für den Arbeitgeber eine Betriebsausgabe dar. Der Arbeitgeber kann steuerbegünstigt bis zu 300 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter in private Vorsorgelösungen investieren. Bei der Zukunftssicherung gibt es zwei Varianten, dem Arbeitnehmer die zusätzliche Vorsorgeleistungen zur Verfügung zu stellen: entweder als Sozialleistung (zusätzlich zum Gehalt) oder als Bezugsumwandlung (Gehaltsumwandlung).
Betriebliche Garantiepension (Betriebliche Kollektivversicherung)
Die Betriebliche Garantiepension (Betriebliche Kollektivversicherung) bietet betriebliches Vorsorgemanagement in Form einer „klassischen“ Lebensversicherung und unterliegt damit den strengen Regeln des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Für Mitarbeiter eines Unternehmens können bis zu 10 % der Lohn- und Gehaltssumme steuergünstig als Prämie in eine Betriebliche Garantiepension eingezahlt werden. Für diese Beiträge müssen weder Lohnnebenkosten noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Sie sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Arbeitnehmerbeiträge sind bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge zulässig. Versteuert wird erst in der Rentenphase, mit den dann geltenden Einkommensteuersätzen.
Vorteile der Betrieblichen Garantiepension:
- Das angesammelte Kapital wird als lebenslange Zusatzrente oder optional als Berufsunfähigkeitspension ausbezahlt
- Der Versicherungsschutz für den Ablebensfall sichert Hinterbliebene ab
- Einmal eingezahlte Beiträge sind sofort unverfallbar, auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen
- Die Betriebliche Garantiepension bietet alle Vorteile einer klassischen Lebensversicherung: garantierter Wertzuwachs, jährlich unverfallbare Gewinnzuteilungen und eine garantierte Rentenleistung in der Pensionsphase
- Das Risiko der steigenden Lebenserwartung sowie das Veranlagungsrisiko trägt die Versicherung
Eine Garantiepension der Betrieblichen Kollektivversicherung kann daher nur steigen, nicht fallen.
Ein Wechsel von der Pensionskasse in die Betriebliche Garantiepension ist möglich:aktive Dienstnehmer ab 55 Jahren können sich jährlich bis zum 31. Oktober individuell entscheiden, ob sie mit dem angesparten Kapital von einem Vertrag mit einer Pensionskasse in die Betriebliche Garantiepension wechseln wollen. Voraussetzungen dafür sind auf Unternehmensebene eine Betriebsvereinbarung sowie ein Rahmenvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und einem Lebensversicherer. Beabsichtigen Ihre Mitarbeiter einen Wechsel in die sichere Garantiepension und liegen die unternehmensinternen Voraussetzungen vor, müssen Ihre Mitarbeiter ihre Absicht nur noch der Pensionskasse und Ihnen als Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
Pensionsrückdeckungsversicherung
Erteilen Firmen einem oder mehreren Mitarbeitern eine direkte Pensionszusage, so kann das Risiko dieser Verpflichtung in Form einer Pensionsrückdeckungsversicherung in eine Versicherung ausgelagert werden.
Bei der Pensionsrückdeckungsversicherung geht es um eine schriftliche und unwiderrufliche Vereinbarung mit Rechtsanspruch auf Leistung einer lebenslangen Alterspension, Berufsunfähigkeitspension oder Hinterbliebenenversorgung. Für das Unternehmen stellen die Prämien eine Betriebsausgabe dar. Es fallen weder Lohnnebenkosten noch Sozialversicherungsbeiträge an. Für den Begünstigten sind die Prämienzahlungen ebenfalls von der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht befreit. Die Besteuerung erfolgt in der Rentenzahlungsphase zu dem dann gültigen Einkommensteuersatz.
Mit diesem Instrument können wichtige Leistungsträger ans Unternehmen gebunden und die Pensionszusagen individuell gestaltet werden.