Wenn einer eine Reise tut ...
… dann ist er hoffentlich versichert! Günstige Fernreisen, aber auch die größer gewordene Europäische Gemeinschaft lassen immer mehr Reisende in immer mehr Länder aufbrechen. Durch das erhöhte Reiseaufkommen haben aber auch die Risiken zugenommen – wie zum Beispiel Erkrankung, Unfall am Urlaubsort oder Verlust des Reisegepäckes. Eine Reiseversicherung schützt vor den drohenden erheblichen finanziellen Schäden. Den Trends zu Kurztrips, individuellen Reisen und Internetbuchungen trägt der Markt Rechnung: Es gibt innovative Versicherungsprodukte, die jeden Reisenden mit dem perfekt passenden Reiseschutz versorgen.
Wer ist versichert?
Versichert ist grundsätzlich die namentlich genannte Person; eine bestimmte Anzahl an Familienmitgliedern kann aber in den versicherten Personenkreis aufgenommen werden.
Was ist versichert?
In der Reiseversicherung gibt es unterschiedliche Produktvarianten, nämlich:
Reisekrankenversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisekaskoversicherung
Storno-und Stornoselbstbehaltversicherung
Reiseumbuchungs-und Reiseabbruchversicherung
Regelungen für den Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt nach Bezahlung der Versicherungsprämie und endet je nach Vertragsvariante mit dem Reiseantritt (z. B. Stornoversicherung) oder dem Reiseende. Ist nichts anderes vereinbart, so gilt der Versicherungsschutz ab Verlassen des Wohnortes und endet mit der Rückkehr dorthin.
Die Versicherung gilt je nach Vereinbarung weltweit oder nur in Europa. Es gibt auch so genannte „Jahresreiseversicherungen”, bei denen automatisch jede Reise innerhalb des vereinbarten Zeitraums versichert ist.
Auch Kreditkarten inkludieren manchmal einen Reiseversicherungsschutz. Art und Umfang der Leistungen sind aber sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt danach.